Tipps für mittelständische Unternehmensführung
10 Thesen zur rechtssicheren Webpräsenz.
Unternehmen, die sich mit einer Website im Internet präsentieren, müssen eine Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen beachten. (Ausführliche Informationen hierzu lesen Sie im Beitrag von Rechtsanwalt Ingo Striepling auf den Seiten 23 bis 26.) Wichtig sind vor allem die folgenden zehn Punkte – prüfen Sie doch mal, ob Ihr Internet-Auftritt eventuell unter juristischen Aspekten überarbeitet werden muss.
1. Jeder geschäftliche Webauftritt benötigt ein gut erreichbares Impressum nach § 5 TMG (Telemediengesetz) und anderen Gesetzen. Es muss ausführlich Auskunft über den Betreiber der Website geben.
2. Der Betreiber einer Website haftet auch für rechtswidrige Inhalte auf fremden Seiten, wenn er auf diese verlinkt. Eine Haftung für nachträglich veränderte Inhalte externer Links kann nur vermieden werden, indem jeder einzelne dieser Links besonders gekennzeichnet wird.
3. Die Verwendung fremder Bilder, Straßenkarten oder Texte erfordert (auch wenn diese Inhalte eingekauft werden) eine detaillierte Beschäftigung mit den Nutzungsbedingungen.
4. Sobald die Besucher in der Webpräsenz Daten eingeben können (Newsletter-Bestellung, Infoanforderung, Einkauf im Shop, …), ist eine Datenschutzerklärung unverzichtbar.
5. Der Einkaufsvorgang in einem Webshop muss dem Nutzer im Vorhinein transparent erklärt werden.
6. Entscheidend für viele Rechtsfolgen ist die Festlegung, zu welchem genauen Zeitpunkt ein Vertrag abgeschlossen sein soll.
7. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur unter Schwierigkeiten in den Vertrag einbeziehbar, da der Zugang des Textes an den Verbraucher in Textform nachweisbar sein muss.
8. Die Widerrufsbelehrung muss genauestens an die Gegebenheiten des Shops und der verkauften Leistung abgestimmt werden. Auf das (neue) gesetzliche Muster kann man sich noch immer nicht verlassen.
9. In einem Webshop, insbesondere für Verbraucher, bestehen besondere Anforderungen an die Angabe des Preises, der Umsatzsteuer und der Versandkosten.
10. Eine rechtssichere Bezahlung ist tatsächlich nur bei Vorkasse gegeben.
© Ingo Striepling / HelfRecht-Unternehmerzentrum, Bad Alexandersbad
veröffentlicht in: methodik 04/2009